Neuverpackung beschädigter Sendung: Was bedeutet der Status?
Nicht immer läuft bei einer Postsendung alles glatt. Manchmal bleibt beispielsweise die Lieferung zum eigentlich angekündigten Datum aus und die Empfänger warten vergeblich auf ihr Paket. In diesem Fall sollte man auf jeden Fall einen Blick auf den Sendestatus werfen.
Was bedeutet der Sendungsstatus „Neuverpackung beschädigter Sendung“?
Sollte es während des Transports zu einer Verzögerung gekommen sein, wird diese nämlich dort angezeigt. Oft lautet der aktualisierte Status so oder ähnlich:
- „Neuverpackung beschädigter Sendung erforderlich“
- „Die beschädigte Sendung wurde an die Nachverpackungsstelle weitergeleitet.“
- „Die beschädigte Sendung wird in der Nachverpackungsstelle bearbeitet.“
- „Die geringfügig beschädigte Sendung wurde nachverpackt und wird jetzt zum Empfänger weitertransportiert.“
Zurück bleiben ratlose Kunden, die gar nicht wissen, wie sie in diesem Fall reagieren sollen. Die gute Nachricht: Meist muss man gar nichts tun.
Wenn der Schaden nur geringfügig ist
Häufig weist der Karton einfach nur ein kleines Loch oder einen Riss auf. Das passiert beispielsweise durch einen Stoß und ist nicht wirklich tragisch. Ein anderes Mal wurde das Klebeband vor dem Absenden nicht richtig befestigt, so dass die Verpackung nicht vollständig verschlossen ist. In beiden Fällen ist üblicherweise mit keiner nennenswerten Verzögerung der Auslieferung zu rechnen. Entweder wird das Paket noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag weitertransportiert.
DHL klebt die entsprechenden Stellen dann vor Ort mit eigenem Klebeband zu, damit die Sendung den Weg zum Empfänger unbeschadet übersteht. Meist trägt das Klebeband den Aufdruck „Nachgepackt“ beziehungsweise „Repacked“ Für die Empfänger ist es jedoch wichtig, dass sie ihre Lieferung bei der Entgegennahme genau begutachten. Bei größeren Schäden kann die Annahme verweigert werden. Wer die Sendung dennoch annimmt, sollte dem Zusteller die Beschädigungen mitteilen, damit dieser sie dokumentieren kann.

Die Vorgehensweise bei größeren Schäden
In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, dass die Sendung komplett neu verpackt werden muss. Dazu ist dann gegebenenfalls auch ein neuer Karton erforderlich. Der Aufwand ist also deutlich größer, was bedeutet, dass hier fast immer mit Verzögerungen bei der Lieferung gerechnet werden muss. Diese betragen in der Regel zwei bis fünf Werktage.
Die Bearbeitung wird in der Nachverpackungsstelle des Paketzentrums durchgeführt. Dort kümmern sich die Mitarbeiter darum, dass die Ware ordnungsgemäß und sicher für den Weitertransport verpackt wird. Eine genaue Kontrolle der Sendung nach der Auslieferung seitens des Empfängers in Verbindung mit der Dokumentation durch den Zusteller ist auch hier dringend anzuraten. Nachträglich – also nach der Zustellung – können nämlich nur noch jene Schäden reklamiert werden, die äußerlich nicht sichtbar waren und erst nach dem Auspacken erkannt wurden.
Was muss ich tun, wenn sich der Sendestatus nicht mehr verändert?
Wenn im Sendestatus eine Neuverpackung angekündigt wurde und sich der Status danach mehr als eine Woche lang nicht mehr aktualisiert, kann es sein, dass der Schaden an der Verpackung so groß ist, dass die Transportfähigkeit der Sendung nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall sollten wartende Empfänger am besten einen Nachforschungsantrag stellen. Das ist mittlerweile nur noch online, nicht aber telefonisch oder per E-Mail möglich. Für den Nachforschungsantrag sind neben dem ausgefüllten Formular zwei Dokumente erforderlich: ein Wertnachweis sowie ein Foto des Einlieferungsbeleges. Beide Dateien können direkt hochgeladen werden.
Wenn der Inhalt trotz Neuverpackung beschädigt ist
Ist der Inhalt der Sendung trotz einer Neuverpackung beschädigt beim Empfänger angekommen und war dies nicht direkt bei der Lieferung durch den Zusteller ersichtlich, ist eine Schadensanzeige ratsam. Das entsprechende Formular kann ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben mit der beschädigten Sendung in einer Filiale abgegeben werden. Die gesetzliche Frist dafür beträgt gemäß Paragraf 438 HGB sieben Tage. Die Bearbeitung kann unter Umständen aber eine Weile dauern, hier müssen sich die Kunden mit etwas Geduld wappnen: 15 Tage sind ein guter Orientierungswert.