E-Commerce

Absenderbezeichnung „not return not seller“: Was bedeutet das?

Ein nicht bestelltes Paket bekommen in Deutschland immer mehr Menschen. Das liegt vor allem am Online-Handel und den automatisierten Mechanismen. Wer überraschend ein Paket zugestellt bekommt, das er nie bestellt hat, der wird häufig mit der Nachricht „not return not seller“ konfrontiert. Doch was hat diese mysteriöse Kennzeichnung zu bedeuten? Und wie verhält man sich am besten?

Was bedeutet „not return not seller“?

Hierbei handelt es sich um eine Absenderbezeichnung von DHL. „Not return not seller“ bedeutet, dass kein Absender festgestellt werden kann, die Rücksendung nicht möglich ist und der Absender auch kein direkter Verkäufer ist. Demnach ist der Absender häufig ein Zwischenhändler oder ein Logistikunternehmen. Der Adressat hat demnach ein nicht bestelltes Paket bekommen. DHL teilt den Empfängern mit solchen Kennzeichnungen mit, wie sie mit dem Paket umgehen sollen und welche Schritte einzuleiten sind, wenn sie nicht der korrekte Adressat sind. Die Nachricht „fulfillment center“ etwa verweist auf ein Logistikzentrum als Absender.

Darum gibt es keinen Absender

Die meisten anderen Bezeichnungen für Pakete nennen einen Absender, an den sich die Empfänger wenden können, um das Paket zurückzusenden. Bei „not return not seller“ stehen solche Angaben jedoch nicht zur Verfügung oder werden bewusst verschleiert. Häufig wird diese Angabe verwendet, wenn das Paket aus einem anderen EU-Land kommt. Das Paket wird an einen Zwischenhändler oder an ein Logistikzentrum außerhalb Deutschlands gesendet und hier DHL übergeben. Zudem lässt sich diese Bezeichnung verwenden, um die Lieferkette zu verschleiern. Rücksendungen werden damit erheblich erschwert. Der Empfänger weiß schlicht nicht, woher das Paket kommt. Eine Rücksendung ist auch nicht gewünscht.

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Pakete von unbekannten Absendern können des Weiteren in Ausnahmefällen ein Versuch sein, dem Empfänger einen Kaufvertrag unterzujubeln. Es handelt sich demnach um einen Betrugsversuch. Es kann jedoch auch eine andere Art von Betrug der Grund für die Zustellung sein: Identitätsmissbrauch. In diesem Falle trifft den Empfänger keine Schuld, stattdessen hatte ein Betrüger die Adresse für seine Machenschaften genutzt. Der Betrüger hatte möglicherweise vor, dem Empfänger die Rechnung zu schicken und ihn zu einer Zahlung zu zwingen, während er selbst das Paket erhält. Allerdings hat das nicht geklappt, das Paket war bei der eigentlichen Adresse angekommen.

Manchmal ist jedoch auch schlicht das Lager zu voll. Gerade bei billiger Ware senden die Shops das Paket in die Welt hinaus, wenn das günstiger ist, als die Lagerkosten zu tragen. In diesem Fall sollte der Empfänger nachprüfen, woher der Shop seine Adresse hat. Eventuell hat er hier schon einmal bestellt. Sollte dem nicht der Fall sein, dann könnte eine Datenschutzverletzung oder ein Raub der persönlichen Daten dahinterstecken.

Rechtlicher Status

In Zeiten des florierenden Online-Handels wird der Gesetzgeber vor neuen Herausforderungen gestellt. Darunter fallen auch unbekannte Absender von Paketen. Der Gesetzgeber versucht den Empfänger zu schützen. Wenn ein nicht bestelltes Paket beim Empfänger eintrifft, dann muss er es in der Regel nicht zurücksenden. Zudem muss der Empfänger nicht für Pakete bezahlen, die er nicht bestellt hat, da kein Kaufvertrag vorliegt. Allerdings kann das Teil einer Masche sein, einen Kaufvertrag gegen seinen Willen einzuleiten. Die Verbraucherzentrale gibt Aufschluss darüber, wie sich Empfänger am besten verhalten sollten.

Um auf der richtigen Seite zu sein, braucht der Empfänger in der Regel nichts zu tun. Wer das Paket jedoch zurücksenden will, der muss mit dem Absender Kontakt aufnehmen, sollte das möglich sein. Wichtig ist, ob der Absender die Rücksendekosten übernimmt. Tut er das nicht, dann gilt Vorsicht, denn es könnte sich um einen unseriösen Absender handeln. Empfänger sollten sich auch nicht beim Absender bedanken (auch nicht ironisch oder im Scherz), dann das können Betrüger als Zustimmung zu einem Kaufvertrag deuten und somit eine Bezahlung erzwingen.


Weitere Absenderbezeichnungen: