Garantie und Gewährleistung beim Kauf von Schuhen sichern den Käufern gewisse Rechte, die im Auftreten eines Mangels ausschlaggebend sein können.
Gesetzliche Garantie bei Schuhen: Das müssen Käufer wissen
Im Raum Deutschland ist die Gewährleistung, die auch als Sachmängelhaftung bekannt ist, gesetzlich verankert. Gültigkeit hat sie für sämtliche, neu gekaufte Schuhe, und beträgt ab dem Datum des Kaufs zwei Jahre. Während dieses Zeitraums hat jeder Käufer ein Recht darauf, schon beim Kauf vorliegende Mängel zu reklamieren. Binnen des ersten halben Jahres nach Erwerb von Schuhen muss der Verkäufer beweisen, dass die Schuhe ohne Mängel waren.
Die gesetzliche Gewährleistung greift bei Material- oder Verarbeitungsfehlern, die bereits während des Kaufs bestanden. Verschleiß oder normale Abnutzungserscheinungen wie Kratzer fallen dagegen nicht unter die Gewährleistung. Liegen tatsächlich Mängel vor, haben Käufer ein Recht auf Reparatur der Schuhe oder gar einen Ersatz. Ab dem siebenten Monat hingegen muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon während des Kaufs vorlag. Idealerweise eignen sich hierfür Fotos. Erfolgt eine Reparatur der Schuhe, verlängert sich automatisch die Gewährleistungsfrist.

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Herstellergarantie: Darauf ist zu achten
Diverse Hersteller geben eine Herstellergarantie, die mitunter die gesetzliche Gewährleistung überschreitet. Diese freiwillige Leistung kann der Hersteller nach seinen eigenen Vorstellungen anbieten. Daher ist es lohnenswert, die Garantiebedingungen genau durchzulesen.
Herstellergarantien variieren von Anbieter zu Anbieter. Einige garantieren ausschließlich bestimmte Verarbeitung oder Teile, wie Sohlen oder Nähte. Dahingegen schließen andere Hersteller Verschleißteile gezielt aus. Die gesetzliche Gewährleistung läuft direkt über den Händler, bei der Herstellergarantie ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit dem Hersteller vonnöten. Wer von einer Herstellergarantie Gebrauch machen möchte, dem empfehlen wir unbedingt, Garantiezertifikate und Kaufbelege bereitzuhalten.
Es gibt einige Hersteller, die sich gegen Aufpreis auf eine Garantieverlängerung einlassen. Ganz besonders bei hochwertigen Schuhen kann dies Sinn machen, denn eine erweiterte Garantie bietet zusätzlichen Schutz über die übliche Gewährleistung hinaus.
Schuhe reklamieren: Diese Möglichkeiten der Gewährleistung gibt es
Auf alle Produkte, die in Deutschland gekauft wurden, gibt es die gesetzliche Gewährleistungspflicht mit einer Dauer von zwei Jahren. Normalerweise haftet der Verkäufer bei Mängeln. Doch, wie ist das bei Schuhen? Obwohl einige Menschen meinen, dies gilt auch für Schuhe, muss gesagt werden, dass es für Schuhe keine allgemein übliche Garantie gibt. Dennoch besteht eine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung, die allerdings keine freiwillige Leistung von Verkäufer oder Hersteller ist.
Beim Kauf von neuen Schuhen erhält der Kunde automatisch 24 Monate Gewährleistung. Wenn die Schuhe innerhalb des ersten Halbjahres einen Mangel aufweisen, liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Das heißt, der Verkäufer muss nachweisen, dass der Kunde nicht für den Defekt verantwortlich ist und der Produzent ordentlich gearbeitet hat. Binnen dieser sechs Monate besteht eine vielversprechende Chance auf eine Rückerstattung. Wenn der Schuhkauf jedoch mehr als sechs Monate her ist, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel wegen ungenügender Verarbeitung des Herstellers besteht oder durch Händlerschuld entstanden ist.

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Manche Schuhhändler geben eine Garantie als freiwillige Leistung. Über den Umfang, Bedingungen und die Laufzeit der freiwilligen Garantie entscheidet allein der Schuhhersteller oder Händler. Deshalb ist es essenziell, sich bereits beim Kauf über die Garantieleistungen zu informieren. So gewährleistet etwa der Schuhhersteller NIKE ein Rückgaberecht von 30 Tagen nach Schuhkauf. Von diesem Recht kann ausschließlich dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Leistung während des Kaufs bestand. Eine gesetzliche Garantiepflicht besteht nicht. Sechs Monate nach dem Kauf von Schuhen steht dem Käufer das Recht zu, mangelhafte Schuhe beim Schuhhändler zu reklamieren. Verkäufer respektive Hersteller sind verpflichtet, die Schuhe zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufbetrag zurückzuerstatten.
Achtung: Gewährleistung ist nicht mit der Rückerstattung des Geldes seitens des Händlers gleichzusetzen. Er ist lediglich verpflichtet, einwandfreie Schuhe anzubieten. Es liegt im Ermessen des Schuhhändlers, ob er Mängel behaftete Schuhe austauscht, repariert oder zurücknimmt.
Wie reklamiere ich mangelhafte Schuhe richtig?
Um defekte Schuhe nach dem Kauf zu reklamieren, verfasst der Käufer am besten ein Reklamationsschreiben. Darin geht der Kunde präzise auf die Mängel ein und bittet den Verkäufer, die Schuhe zu reparieren oder Ersatz zu leisten. Hierzu gibt der Kunde eine Frist zur Mangelbehebung, die normalerweise sieben bis 14 Tage beträgt. Als rechtliche Grundlage gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
Wer nicht in der Lage ist, mangelhaftes Schuhwerk selbst zu reklamieren, wendet sich idealerweise an den Hersteller oder den Verkäufer direkt. Bei einer Reklamation ist es wichtig, nachweisbar vorzugehen. Dies bedeutet, der Käufer beschreibt per E-Mail oder im Brief haargenau die vorhandenen Mängel. Beim mündlichen Reklamieren der Schuhe direkt im Schuhgeschäft empfehlen wir, eine Gesprächsnotiz zu machen. In dieser wird festgehalten:
- Name des Gesprächspartners
- aktuelles Datum
- Gründe für die Reklamation
- Resultat des Gesprächs sowie der darin gesetzten Fristen.
Weitere Rechte von Kunden
Hält sich der Schuhverkäufer nicht an die vereinbarte Frist oder genügen sich wiederholende Reparaturversuche nicht, ist es dem Käufer möglich, von weiteren Rechten Gebrauch zu machen. So ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich oder Kunden dürfen vom Verkäufer eine Reduzierung des Kaufpreises verlangen. Liegen unerhebliche Mängel vor, ist es Käufern nicht gestattet, vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings können sie auf einem minimierten Kaufpreis bestehen.
Nicht selten schreiben Händler, reduzierte Ware sei ausgeschlossen vom Umtausch. Zwar spricht nichts dagegen, jedoch kann der Kunde defekte Schuhe reklamieren. Beim sogenannten Umtausch handelt es sich um ein freiwilliges Eingeständnis des Händlers. Dabei ist es machbar, die gekauften Schuhe gegen andere zu tauschen, weil unter anderem diese nach dem Kauf doch nicht gefallen. Liegen allerdings Mängel vor, greift die gesetzliche Gewährleistung, nach der auch reduzierte Artikel ersetzt werden müssen.