DPD-Paket nicht angekommen, aber laut Tracking zugestellt?
Was tun, wenn ein DPD-Paket als zugestellt gilt, aber nicht angekommen ist? Manchmal zeigt die Sendungsverfolgung an, dass ein Paket zugestellt wurde, doch an der Haustür oder im Briefkasten ist nichts zu finden. Das ist natürlich sehr ärgerlich. Zum Glück haben Verbraucher in solchen Fällen in Deutschland bestimmte Möglichkeiten und Rechte.
DPD-Paket verschwunden trotz Zustellbestätigung: Zuerst den Zustelldienst kontaktieren
Als Erstes ist es wichtig, sich direkt an den Paketdienst zu wenden, der laut Sendungsverfolgung das Paket ausgeliefert haben soll. Es besteht die Möglichkeit, den Zustelldienst über seine Webseite zu kontaktieren. Hier kann das Problem geschildert und um nähere Informationen zur Lieferung gebeten werden.
Sendungsverfolgung genau prüfen
Es ist wichtig, die Angaben in der Sendungsverfolgung gründlich zu prüfen. Bisweilen kommt es vor, dass das Paket an einem speziellen Ort abgelegt wird oder an eine falsche Adresse geliefert wurde. Deshalb sollte auch überprüft werden, ob die angegebene Lieferadresse richtig ist und ob man zur vermuteten Zustellzeit zu Hause war.
Um Zustellnachweis bitten
Beim Zustelldienst kann ein Nachweis der Lieferung angefordert werden, etwa ein Bild vom Ablageort oder die Unterschrift der empfangenden Person. So lässt sich besser nachvollziehen, ob das Paket wirklich geliefert wurde und wer es entgegengenommen hat.

Nach dem Verbleib des Pakets fragen
Wenn der Kontakt mit dem Zustelldienst keine klare Antwort gebracht hat und das Paket noch immer nicht aufgetaucht ist, kann eine Nachforschung gestartet werden. Der Paketdienst prüft dann genauer, was mit der Sendung passiert ist und wo sie geblieben sein könnte.
Den Verkäufer informieren
Zusätzlich sollte auch der Verkäufer kontaktiert werden, bei dem die Ware gekauft wurde. Dabei kann das Problem kurz geschildert und nach Unterstützung gefragt werden. Oft bietet der Verkäufer ein Ersatzprodukt oder sogar eine Rückzahlung an.
Hilfe von Anwalt oder Verbraucherzentrale einholen
Wenn das Problem trotz aller Bemühungen nicht gelöst wird, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen oder sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. So kann geklärt werden, welche Rechte man hat und welche weiteren Schritte möglich sind. In einigen Fällen ist es notwendig, rechtlich gegen den Zusteller oder den Verkäufer vorzugehen. Bei einem nicht erhaltenen DPD-Paket ist es wichtig, Geduld zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen. Nur so lässt sich eine optimale Lösung finden und die eigenen Rechte als Verbraucher werden gewahrt.
DPD-Paket nicht eingetroffen, aber zugestellt: Wer übernimmt die Haftung?
Wer haftet dafür, wenn ein DPD-Paket als „erfolgreich zugestellt“ angezeigt wird, der Empfänger dieses jedoch nicht erhalten hat? Innerhalb Deutschlands trägt normalerweise das Versandunternehmen oder der Paketdienst die Verantwortung, wenn der Empfänger belegen kann, dass das Paket wirklich nicht angekommen ist.

Wo ist das Paket?
Ist ein Paket nicht mehr auffindbar, hilft es, zunächst online den Sendungsstatus zu überprüfen. So kann zumindest eine Lieferverzögerung ausgeschlossen werden. Meist werden DPD-Pakete versichert und Paketdienste übernehmen in der Regel die Haftung bis 500 Euro. Wenn das Paket als zugestellt markiert ist, aber nicht eingetroffen ist, lassen sich in den Informationen zur Paketverfolgung größtenteils Anhaltspunkte zum Verbleib geben. Häufig wurde es bei den Nachbarn abgegeben, an einem sicheren Ablageplatz hinterlegt oder nach mehreren Zustellversuchen an den Absender zurückgeschickt.
Verlorenes oder falsch zugestelltes Paket – Verkäufer in der Pflicht
Falls bei einem europäischen oder deutschen Anbieter bestellt wurde, ist dieser für die verloren gegangene Ware haftbar. In Deutschland gilt § 475 Absatz 2. Bei Händlern aus Nicht-EU-Ländern ist eine Rückerstattung oder erneute Lieferung jedoch nicht möglich. Viele Verkäufer zeigen sich aber kulant und bieten eine Lösung an.
Paket bei einem Nachbarn oder an einem sicheren Ort abgelegt
Der Lieferdienst darf das Paket ohne die Bestätigung des Adressaten nur ablegen, wenn zuvor ein Abstellort bestimmt wurde. Unter diesen Umständen haftet der Paketdienst nicht, wenn das Paket beschädigt oder gestohlen wird. Legt der Zusteller das Paket aber ohne Erlaubnis ab, trägt der Lieferdienst die Verantwortung, wenn dieses abhandenkommt oder beschädigt wird. Wenn der Paketbote ein Paket bei einem Nachbarn hinterlegt, muss dieser das Paket wie sein eigenes behandeln. Es sollte nicht unbeaufsichtigt vor die Tür gelegt werden, da bei Schaden oder Verlust der Nachbar haftet. Am besten ist es, die Lieferung persönlich zu übergeben.