Finanzen

Auto gekauft ohne Kaufvertrag und jetzt kaputt: Was tun?

Ein Autokauf ohne schriftlichen Vertrag ist riskant, vor allem, wenn kurz danach ein technischer Defekt auftritt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, wie man in so einem Fall vorgehen und mögliche Ansprüche geltend machen kann. Hier wird Schritt für Schritt erklärt, welche Maßnahmen sinnvoll sind und worauf dabei geachtet werden sollte.

Autokauf ohne Kaufvertrag

Wenn ein schriftlicher Kaufvertrag fehlt, bedeutet das nicht automatisch, dass kein rechtlicher Kauf zustande gekommen ist. Auch eine mündliche Einigung über KFZ und Preis genügt in der Regel, um einen gültigen Vertrag abzuschließen. Schwieriger wird es allerdings, wenn später nachgewiesen werden muss, was genau vereinbart wurde.

Gekauftes Auto kaputt: Sichern von Beweismitteln

Tritt nach dem Autokauf ein Schaden auf, ist es wichtig, Beweise zu sammeln. Dazu gehören:

  • Technische Gutachten zum Fahrzeugschaden oder Berichte aus der Werkstatt
  • Fotos des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs
  • Zeugenaussagen von Personen, die beim Autokauf anwesend waren
  • Belege über die Zahlung, etwa Überweisungsnachweise
  • E-Mails, Nachrichtenverläufe oder andere schriftliche Kommunikation mit dem Verkäufer

Je umfassender die Nachweise, desto einfacher ist es, den Sachverhalt nachzuvollziehen.

Wer hat das Fahrzeug verkauft: Privatperson oder Autohändler?

Ein wichtiger Punkt ist, ob das Fahrzeug von einer Privatperson oder einem Händler gekauft wurde. Bei Händlern gibt es normalerweise eine gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt für Mängel, die schon beim Autokauf vorhanden waren. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, auch wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt. Anders ist die Situation bei einem privaten Verkauf. In diesem Fall darf die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Allerdings nur, wenn klar belegt werden kann, dass beide Seiten dem zugestimmt haben. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, führt das häufig zu Streit.

autokauf ohne kaufvertrag
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Täuschung beim Autokauf: Verschwiegene Mängel

Wurde ein Schaden absichtlich verschwiegen, obwohl der Verkäufer davon wusste, kann das als bewusste Täuschung gelten. In solchen Situationen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Vertrag anzufechten oder Ersatz für den Schaden zu verlangen. Entscheidend ist, ob belegt werden kann, dass das Problem schon vor dem Verkauf bestand und dies dem Verkäufer bewusst war, zum Beispiel mithilfe eines Gutachtens.

Gemeinsam eine Lösung finden

Bevor man rechtliche Schritte einleitet, sollte man zuerst versuchen, mit dem Verkäufer zu sprechen. Häufig lässt sich eine Lösung finden, ohne vor Gericht zu gehen, beispielsweise in Form einer Beteiligung an den Reparaturkosten, einer Rücknahme des Autos oder einer Minderung des Kaufpreises. Ein lösungsorientiertes, ruhiges Gespräch beugt Streit vor und spart gleichzeitig Kosten.

Rechtliche Vorgehensweisen abklären

Wenn keine Einigung erzielt wird, sollte man rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Dazu zählen:

  • Klage vor dem zuständigen Amtsgericht im Zivilrecht
  • Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder einen Automobilverband
  • Verbraucherschutzorganisation kontaktieren

Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Ein Anwalt kann die Erfolgschancen realistisch beurteilen und bei der Sicherung von Beweisen behilflich sein.

Wichtige Tipps für künftige Käufe

Ganz gleich, wie ein solcher Fall endet – er ermöglicht es, daraus zu lernen. Beim nächsten Kauf eines Fahrzeugs sollte Folgendes beachtet werden:

  • Autos über vertrauenswürdige Händler oder bekannte Verkaufsportale kaufen,
  • Zustand des Fahrzeugs gründlich prüfen, am besten mithilfe eines Fachmanns
  • alle Zahlungen und Absprachen klar und nachvollziehbar festhalten,
  • Kauf durch einen schriftlichen Vertrag absichern

Ein schriftlicher Vertrag verschafft beiden Seiten Sicherheit und hilft, Unklarheiten im Streitfall leichter zu klären.