Schweißer aus Polen einsetzen – was ISO 9606 abdeckt und was nicht

von Redaktion

Wer einen Schweißer aus Polen an eine tragende Naht stellt, hält meist eine Prüfungsbescheinigung nach ISO 9606-1 in der Hand – und damit weniger, als viele Einkäufer annehmen. Die Norm bestätigt die handwerkliche Fertigkeit einer Person in einem klar begrenzten Geltungsbereich aus Verfahren, Werkstoffgruppe, Erzeugnisform, Abmessungen und Position; sie sagt nichts über die Eignung Ihrer Schweißanweisung, nichts über die betriebliche Fertigungsqualität nach ISO 3834 und nichts darüber, ob der Mann als Leiharbeiter, im Werkvertrag oder über Personalvermittlung in Ihren Betrieb kommt. Ebenso häufig übersehen: Die Bescheinigung verliert ihre Wirkung, wenn die halbjährliche Bestätigung durch den Verantwortlichen fehlt – ein Punkt, der bei Fremdpersonal regelmäßig zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb liegen bleibt.

Was ein Schweißerschein wirklich beweist – und wo die Prüfung endet

Eine Prüfung nach ISO 9606-1 dokumentiert eine handwerkliche Momentaufnahme: der Schweißer hat unter Prüfbedingungen ein definiertes Prüfstück gefertigt, das die normativen Anforderungen erfüllt hat. Bescheinigt wird die manuelle oder teilmechanisierte Fertigkeit an Stahl – vollmechanisierte und automatisierte Prozesse fallen ausdrücklich nicht unter diese Norm. Alles, was darüber hinausgeht, ist Sache des Betriebs.

Zum Normenstand, weil hier viel Veraltetes zirkuliert: Die frühere EN 287-1 ist seit 2013 zurückgezogen. Maßgeblich ist heute die DIN EN ISO 9606-1 in der Ausgabe 2017-12, die die Fassung von 2013-12 ersetzt hat – technisch inhaltsgleich, es handelte sich um eine Neuausgabe auf CEN-Ebene. Eine zusammengeführte Neufassung, die die bisherigen Teile in einem Dokument bündeln soll, liegt bislang nur im Entwurfsstadium vor; mit einer Veröffentlichung ist nicht vor 2027 zu rechnen. Wer in Angeboten oder Auditunterlagen noch „ISO 9606-1:2013″ liest, arbeitet mit einer überholten Bezeichnung.

Der Prüfablauf selbst ist standardisiert: Der Kandidat schweißt das Prüfstück ohne Hilfestellung, anschließend folgt die Sichtprüfung, danach je nach Verfahren und Werkstoff eine Durchstrahlungsprüfung oder ein mechanischer Nachweis über Bruch- und Biegeproben. Bewertet wird gegen festgelegte Zulässigkeitsgrenzen für Unregelmäßigkeiten – Poren, Einbrandkerben, Bindefehler und Wurzelfehler werden nach Art und Ausmaß eingeordnet, üblicherweise gegen die Bewertungsgruppe B nach ISO 5817, wobei die Norm für einzelne Unregelmäßigkeiten eigene Grenzwerte setzt.

Verantwortlich für Abnahme und Bewertung ist ein benannter Prüfer oder eine Prüfstelle; in Deutschland typischerweise TÜV, DVS-Prüfstellen oder eine anerkannte Drittstelle, in Polen unter anderem das Urząd Dozoru Technicznego und akkreditierte Prüforganisationen. Der Prüfer bestätigt, dass Prüfaufbau, Prüfstück und Ergebnis den Normvorgaben entsprechen – nicht, dass der Kandidat für einen bestimmten Auftrag geeignet ist. Der zugehörige Prüfbericht dokumentiert die Durchführung und gehört zum Zertifikat; ohne ihn bleibt die Bescheinigung ein Papier ohne Nachvollziehbarkeit.

Die entscheidende Abgrenzung liegt zwischen Personen- und Verfahrensqualifikation. ISO 9606-1 qualifiziert den Menschen, nicht den Fertigungsprozess: ob eine bestimmte Nahtverbindung mit bestimmten Werkstoffen, Zusätzen und Parametern überhaupt reproduzierbar normgerechte Ergebnisse liefert, klärt die Verfahrensprüfung nach ISO 15614-1 in der Ausgabe 2020-05, mit dem WPQR als Nachweis und der daraus abgeleiteten WPS nach ISO 15609-1 als Arbeitsanweisung für die Werkstatt. Der WPQR ist an den herstellenden Betrieb gebunden und wandert nicht mit dem Personal. Fehlt die Verfahrensqualifikation, hilft der beste Schweißerschein nicht weiter; fehlt der Schweißerschein, ist der WPQR nutzlos.

Vier weitere Kompetenzen liegen bewusst außerhalb des Normzwecks: Produktivität, also Nahtmeter pro Schicht und Umgang mit Taktzeiten; Arbeitssicherheit einschließlich PSA-Disziplin und Verhalten in Behältern oder auf Gerüsten; das Lesen technischer Zeichnungen samt Schweißsymbolik und Toleranzangaben; sowie Sprachkenntnisse. Wer Schweißer aus Polen einsetzt, prüft diese Punkte separat – über Arbeitsproben, eine dokumentierte Einweisung und ein kurzes fachliches Gespräch mit dem Vorarbeiter. Eine Personalvermittlung, die Metallbau und Anlagenbau kennt und gezielt Schweißer mit dokumentierten Qualifikationsnachweisen vermittelt, klärt Zeichnungsverständnis und Baustellensprache vor der Vorstellung, nicht am ersten Einsatztag.

Geltungsbereich lesen lernen – Verfahren, Werkstoff, Position, Wanddicke

Wer Schweißer aus Polen einsetzt, liest dieselbe Codierung wie auf einer deutschen Bescheinigung, denn die polnische Umsetzung als PN-EN ISO 9606-1 übernimmt dieselbe Norm und dieselben Kurzzeichen. Die erste Zahl benennt das Verfahren nach ISO 4063: 111 für Lichtbogenhandschweißen mit Stabelektrode, 135 für MAG mit Massivdraht, 136 für MAG mit Fülldraht, 141 für WIG. Danach folgt die Produktform – P für Blech, T für Rohr – und die Nahtart, BW für Stumpfnaht, FW für Kehlnaht.

Der Grundwerkstoff erscheint nicht als Handelsbezeichnung, sondern über die Werkstoffgruppen nach ISO/TR 15608: unlegierte Baustähle in Gruppe 1, austenitische Chrom-Nickel-Stähle in Gruppe 8. Der Zusatz wird als FM-Gruppe geführt, bei Stabelektroden zusätzlich über den Umhüllungstyp – B basisch, R rutil, C zellulose –, für den die Norm eigene Übertragungsregeln vorgibt.

Am Ende der Zeile stehen ss oder bs für einseitiges beziehungsweise zweiseitiges Schweißen und nb oder mb für Schweißen ohne oder mit Badsicherung. Die Angabe t10 bezeichnet die Prüfstückdicke; daraus leitet sich ein Fertigungsbereich ab, der nach oben üblicherweise bei der doppelten Prüfdicke endet, bei Rohren ergänzt um einen Durchmesserbereich. Eine Rohrprüfung deckt Blech in vergleichbarer Position mit ab, umgekehrt qualifiziert Blech Rohre erst ab größeren Durchmessern und nur eingeschränkt.

Ein Blick auf die Normenreihe lohnt sich, sobald im Auftrag mehrere Werkstoffe vorkommen. Teil 1 der ISO 9606 gilt für Stähle, Teil 2 für Aluminium und Aluminiumlegierungen, Teil 3 für Kupfer, Teil 4 für Nickel, Teil 5 für Titan und Zirkonium. Eine Besonderheit für gemischte Projekte: Bei den Verfahrensprüfungen deckt die ISO 15614-1 Stähle und Nickel gemeinsam ab, während die Schweißerqualifikation für Nickel im eigenen Teil 4 der ISO 9606 geregelt ist – wer Zertifikate und Verfahrensprüfungen nebeneinanderlegt, sollte diese unterschiedliche Schnittführung kennen.

Die Positionskürzel gehören zu den Angaben, die im Einkauf am häufigsten überlesen werden: PA Wannenposition, PB horizontal-vertikale Kehlnaht, PC Querposition am stehenden Blech, PD Kehlnaht über Kopf, PE Stumpfnaht über Kopf, PF Steignaht. H-L045 – die um 45 Grad geneigte, steigend geschweißte Rohrnaht – erfasst das breiteste Positionsspektrum und ist deshalb im Rohrleitungs- und Apparatebau die gefragteste Prüfung. Steht nur PA und PB im Dokument, ist die Steignaht am eingebauten Träger nicht gedeckt.

Die drei häufigsten Deckungslücken im Betrieb

Die erste entsteht durch die Zwangslage: geprüft wurde am frei zugänglichen Prüfstück, geschweißt wird am fixierten Bauteil über Kopf oder in der Ecke. Beim Werkstoff greift die zweite typische Lücke – eine Bescheinigung für austenitische Stähle erfasst Duplex-Stahl der Gruppe 10 nicht, Aluminium liegt vollständig außerhalb von ISO 9606-1 und fällt unter Teil 2.

Der dritte Fall betrifft die Wurzel: Das Prüfstück wurde mit Badsicherung gefertigt (mb), die Fertigung verlangt aber die Wurzel ohne Unterlage, also nb. Mehrlagige Mischtechnik mit WIG-Wurzel und MAG-Füllung braucht Nachweise für beide Prozesse, nicht einen für den dominierenden. Wer Bedarf über eine Personalvermittlung deckt, gibt deshalb Verfahren, Werkstoffgruppe, Nahtart, Position, Dickenbereich und Badsicherung als Zielparameter vor und fragt nicht pauschal nach WIG- und MAG-Schweißern mit gültigem Schein.

Drei Jahre gültig, alle sechs Monate bestätigt – wer haftet für die Frist

Eine Bescheinigung nach ISO 9606-1 läuft grundsätzlich drei Jahre, aber diese drei Jahre sind an eine laufende Bedingung gekoppelt. Alle sechs Monate muss schriftlich bestätigt werden, dass der Schweißer innerhalb seines Geltungsbereichs tatsächlich weitergearbeitet hat und die Arbeit ohne wesentliche Unterbrechung erfolgte. Bleibt die Unterschrift aus, endet die Wirkung vorzeitig – nicht erst nach drei Jahren.

Unterschreiben darf nicht der Schweißer selbst, sondern der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus ISO 14731 in der Ausgabe 2019 ableiten. Praktisch bedeutet das eine Nachweisführung im Betrieb: Einsatzzeiträume, geschweißte Verfahren, Bauteile oder Auftragsnummern, aus denen hervorgeht, dass der Mann im bescheinigten Bereich produziert hat. Diese Bestätigung ist eine Sachaussage, keine Formalie – wer sie ohne belegte Schweißtätigkeit abzeichnet, stellt eine falsche Erklärung aus.

Für die Verlängerung über die drei Jahre hinaus kennt die Norm drei Wege, und der dritte wird in der Praxis fast immer übersehen. Der erste ist die vollständige Wiederholungsprüfung. Der zweite verlängert um jeweils zwei Jahre auf Grundlage von zwei Produktionsschweißnähten aus den letzten sechs Monaten der Gültigkeit, geprüft durch Röntgen- oder Ultraschallprüfung beziehungsweise zerstörend und vollständig dokumentiert – das setzt voraus, dass die Prüfungen geplant werden, bevor das Dokument abläuft, nicht danach.

Der dritte Weg ist eine unbefristete Verlängerung im Halbjahresrhythmus, möglich allerdings nur beim selben Hersteller und nur dann, wenn dessen Qualitätssystem den Anforderungen der ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 entspricht und normgerechte Nähte dokumentiert vorliegen. Für Betriebe mit entsprechender Zertifizierung ist das der günstigste Weg überhaupt; für rotierendes Fremdpersonal fällt er aus, weil die Bedingung des gleichen Herstellers bei jedem Wechsel reißt. Ist die Bescheinigung erst einmal abgelaufen, steht keine Verlängerung mehr offen – dann bleibt nur die neue Prüfung.

Die halbjährliche Kette bricht auch bei längerer Krankheit, Elternzeit oder einem Wechsel in eine Tätigkeit ohne Schweißarbeit. Eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten im jeweiligen Verfahren entzieht dem betroffenen Teil des Geltungsbereichs die Grundlage, während andere eingetragene Verfahren bestehen bleiben können, sofern sie durchgehend ausgeübt wurden. Ein Kandidat mit 111 und 141 im Dokument verfügt deshalb möglicherweise nur noch über eines der beiden Verfahren.

Wer die Frist bei Fremdpersonal pflegt

Bei Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Verleiher Arbeitgeber und damit derjenige, der die Halbjahresbestätigung ausstellt – er kennt aber nur die Einsatzhistorie, die der Entleiher ihm meldet. Wer Leiharbeiter an der Naht einsetzt, muss die geschweißten Verfahren und Zeiträume also zurückmelden, sonst kann der Verleiher die Bestätigung nicht sachlich unterschreiben und das Zertifikat verfällt mitten im Projekt.

Beim Werkvertrag liegt die Fristenpflege vollständig beim Subunternehmer, der Auftraggeber trägt jedoch das Abnahmerisiko, wenn der Nachweis am Tag der Dokumentenübergabe abgelaufen ist. Fällt ein Betrieb unter EN 1090, gehören gültige Schweißerqualifikationen zur werkseigenen Produktionskontrolle. Maßgeblich ist derzeit die DIN EN 1090-2 in der Ausgabe 2024 mit dem Änderungsstand A1:2024; die Ausführungsklasse nach EN 1090 bestimmt, wie streng dokumentiert werden muss – EXC1 verlangt die ISO 3834-4, EXC2 die ISO 3834-3, EXC3 und EXC4 die ISO 3834-2.

Ein abgelaufenes Papier bedeutet, dass die zugehörigen Nähte nicht mehr nachweislich von qualifiziertem Personal ausgeführt wurden. Prüfer und Bauherrenvertreter reagieren darauf regelmäßig mit Verweigerung der Abnahme und verlangen Ausschneiden, Neuschweißen und erneute Prüfung der betroffenen Verbindungen. Die Kosten treffen den, der die Leistung schuldet – Gerüst, Stillstand, Röntgen und Nacharbeit übersteigen schnell den Wert der gesamten Position.

Eine Personalvermittlung, die im Stahl- und Anlagenbau vermittelt, führt Ablauf- und Bestätigungsdaten deshalb im Kandidatenprofil mit und meldet auslaufende Nachweise vor dem Einsatzende, nicht danach. Wer regelmäßig Personal für den Stahlbau zukauft, sollte diese Fristenverwaltung zum Auswahlkriterium machen und nicht auf die Zusage vertrauen, dass „die Papiere in Ordnung sind“. Bei Fachkräften aus Osteuropa, die über Jahre in wechselnden Projekten arbeiten, ist diese Fristenverwaltung der eigentliche Unterschied zwischen einem Dienstleister und einem Vermittler von Lebensläufen.

Personalvermittlung, Zeitarbeit oder Werkvertrag – welches Modell zum Schweißauftrag passt

Dauerbedarf an der Naht rechnet sich in der Regel über Direktanstellung. Bei einer Personalvermittlung wechselt der Schweißer in die Stammbelegschaft des Betriebs, das Honorar fällt einmalig an, danach laufen nur noch Lohn und Nebenkosten. Keine Erlaubnis nach dem AÜG, keine Höchstdauer, keine Drittbeziehung – der Betrieb ist Arbeitgeber und kann Schweißaufsicht, Einweisung und Nachweisführung vollständig intern organisieren. Für Positionen, die dauerhaft besetzt bleiben sollen, etwa WIG-Schweißer im Apparatebau oder Rohrschweißer in der eigenen Vorfertigung, ist das über zwei oder drei Jahre gerechnet die günstigste Struktur.

Zeitarbeit passt dort, wo der Bedarf an ein Projekt, eine Auftragsspitze oder eine Kapazitätslücke gekoppelt ist. Bei Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Verleiher Arbeitgeber, braucht die Erlaubnis nach § 1 AÜG, und der Entleiher übt das fachliche Weisungsrecht aus – der Schweißer arbeitet nach den WPS des Kunden, im Takt des Kunden, unter dessen Schweißaufsicht. Überlassungsvertrag und Person müssen vor Einsatzbeginn schriftlich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet und konkretisiert sein; wer das nachträglich heilen will, hat den Fehler schon gemacht.

Die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten begrenzt den Einsatz desselben Leiharbeiters beim gleichen Entleiher, sofern kein Tarifvertrag der Einsatzbranche einen abweichenden Rahmen setzt. Nach neun Monaten greift der Equal-Pay-Grundsatz, sofern keine tarifliche Branchenzuschlagsregelung früher angleicht – bei qualifizierten Schweißern mit hohem Stammlohnniveau verschiebt das die Kalkulation deutlich. Der Verrechnungssatz enthält Lohn, Sozialabgaben, Urlaub, Feiertage und Ausfallzeiten; im Gegenzug trägt der Verleiher das Entgeltrisiko bei Krankheit und Auftragsende.

Für Baustellentätigkeiten ist die Konstruktion nur eingeschränkt nutzbar, weil § 1b AÜG die Überlassung im Baugewerbe für Arbeitertätigkeiten grundsätzlich untersagt und Ausnahmen an tarifliche Voraussetzungen bindet. Montageschweißen am Bauwerk fällt damit je nach Zuordnung des Betriebs entweder aus dem Modell heraus oder verlangt eine sorgfältige tarifliche Prüfung vor Vertragsschluss – ein Punkt, der in Angeboten für Baustelleneinsätze überraschend oft fehlt.

Beim Werkvertrag schuldet ein polnischer Subunternehmer nicht Arbeitszeit, sondern ein Ergebnis – etwa eine definierte Anzahl Nähte an einem Rohrspool oder eine komplette Behälterbaugruppe. Er stellt eigene Schweißaufsicht, eigene Arbeitsmittel, eigene Abnahme und haftet für Mängel nach Werkvertragsrecht. Für abgegrenzte Baugruppen ist das oft das sauberere Modell, weil die Prüfdokumentation als Teil der Leistung kommt statt als eigene Aufgabe. Wie sich dabei Schweiß- und Schlosserarbeiten innerhalb eines Gewerks voneinander abgrenzen lassen, behandelt ausführlich der Beitrag zu Schweißern und Schlossern aus Osteuropa.

Entsendung – Meldewege und Abzüge, die in der Angebotsprüfung untergehen

Jeder entsandte Schweißer braucht die A1-Bescheinigung nach der Verordnung (EG) 883/2004, in Polen vom ZUS ausgestellt, als Nachweis, dass die Sozialversicherung im Herkunftsstaat weiterläuft. Der entsendende Arbeitgeber meldet den Einsatz vor Beginn elektronisch bei der Zollverwaltung nach § 18 AEntG und hält Arbeitszeit- und Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereit. Mindestlohn, bei baugewerblichen Tätigkeiten der branchenspezifische Mindestlohn sowie die Beitragspflicht zur Urlaubskasse der SOKA-BAU gelten unabhängig vom Sitz des Unternehmens.

Bei Bauleistungen behält der Auftraggeber zusätzlich 15 Prozent der Rechnungssumme als Bauabzugsteuer nach § 48 EStG ein, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorliegt – eine Position, die in der Angebotsprüfung regelmäßig untergeht und die Liquidität des Nachunternehmers trifft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft auf der Baustelle Ausweis, A1 und Meldung, nicht den Werkvertrag.

Wer anweist, entscheidet über das Modell

Steht der Schweißer des Subunternehmers im Schichtplan des Auftraggebers, nimmt Arbeitsaufträge vom dortigen Vorarbeiter an und wird nach Stunden abgerechnet, liegt faktisch Arbeitnehmerüberlassung vor – mit der Folge, dass Verträge nach § 9 AÜG unwirksam sein können und nach § 10 AÜG ein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber fingiert wird, zuzüglich Nachforderung von Sozialabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung. Bei Einzelgewerbetreibenden, die als Solo-Schweißer angeboten werden, kommt das Risiko der Scheinselbstständigkeit hinzu, sobald sie ohne eigene Betriebsmittel, ohne weitere Auftraggeber und in fremder Arbeitsorganisation tätig sind.

Praktikabel ist deshalb eine klare Zuordnung: Stammbesetzung über Personalvermittlung, kurzfristige Kapazität in der eigenen Werkstatt über Zeitarbeit, abgrenzbare Nahtleistung mit eigener Prüfdokumentation über Werkvertrag. Mischformen scheitern nicht an der Idee, sondern an der ersten Prüfung, sobald Stundenzettel des Auftraggebers und Werkvertrag im gleichen Ordner liegen.

So prüfen Sie polnische Zertifikate, bevor der Mann an der Naht steht

Vor der Zusage gehören drei Dateien in die Personalakte: die Bescheinigung als vollständiger Scan, der dazugehörige Prüfbericht und ein Lichtbildausweis zum Namensabgleich mit dem Zertifikat. Auf der Bescheinigung müssen Name und Anschrift der ausstellenden Organisation, eine eindeutige Zertifikatsnummer, das Prüfdatum und die handschriftliche Unterschrift des Abnehmenden erkennbar sein – Kopfbögen ohne identifizierbaren Aussteller sind wertlos.

Der entscheidende Punkt ist nicht das Ausstellungsland, sondern die ausstellende Stelle. Die ISO 9606-1 benennt selbst keine Prüfstelle; sie verweist darauf, dass Prüfstellen und Prüfer in den maßgebenden Rechtsvorschriften, Richtlinien oder Liefervereinbarungen festgelegt werden. Für Arbeiten im Geltungsbereich der EN 1090 sollte die Stelle nach ISO/IEC 17024 akkreditiert sein; polnische Bescheinigungen akkreditierter Stellen tragen dazu die Akkreditierungsnummer der PCA, des Polskie Centrum Akredytacji, deren Gültigkeit sich im öffentlichen Verzeichnis abgleichen lässt. Betriebseigene Prüfungen sind normativ zulässig, haben aber eine deutlich engere Anerkennung.

Eine harte Grenze verläuft bei Druckgeräten nach der Richtlinie 2014/68/EU: Für Geräte der Kategorien II, III und IV müssen sowohl die Verfahren als auch das schweißende Personal von einer anerkannten dritten Stelle zugelassen sein – eine betriebsinterne Prüfung genügt dort nicht, und der Kandidat kommt auf diesen Arbeitsumfang nicht. Wenn im Feld der Prüfstelle der Name des Betriebs steht, in dem der Schweißer gearbeitet hat, liegt genau so ein Fall vor.

Die großen Aussteller sind über ihre Geschäftsstellen direkt erreichbar: das Urząd Dozoru Technicznego mit seinen Regionalbüros und die schweißtechnischen Einrichtungen im Łukasiewicz-Netzwerk, in dem das frühere Instytut Spawalnictwa in Gliwice heute als Schweißtechnik-Zentrum geführt wird. Eine schriftliche Rückfrage mit Zertifikatsnummer, Nachname und Prüfdatum reicht aus, um die Ausstellung bestätigen oder dementieren zu lassen; eine Antwort in wenigen Arbeitstagen ist bei akkreditierten Stellen der Normalfall. Trägt das Dokument einen QR-Code, gilt die Regel: Er muss auf eine Subdomain des Ausstellers führen, nicht auf einen freigegebenen Cloud-Ordner oder einen Linkverkürzer. Für die Aufnahme in die deutsche Fertigungsdokumentation empfiehlt sich eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer.

Manipulierte Papiere fallen fast immer an denselben Stellen auf. Fehlt der Prüfbericht vollständig, ist die Prüfstelle nicht benannt oder stimmt das Prüfdatum nicht mit dem Ausstellungsdatum zusammen, lohnt keine weitere Diskussion, sondern die direkte Rückfrage beim genannten Aussteller. Verdächtig sind ausgefüllte PDF-Formularfelder, die im Reader noch editierbar sind, Mehrfachscans mit sichtbaren Rasterstrukturen über einzelnen Feldern und identische Stempelabdrücke samt identischer Unterschriftskurve bei Zertifikaten mehrerer Bewerber aus derselben Zusendung.

Vor der ersten Naht am Bauteil folgt die betriebliche Freigabe: eine Probenaht auf Restmaterial in der real geforderten Lage, abgenommen von der eigenen Schweißaufsicht, bei Bedarf mit Bruch- oder Biegeprobe an der Werkbank. Parallel prüft der Vorarbeiter am Arbeitsplatz die Verständigung – Anweisungen zu Zwischenlagentemperatur, Nachsetzen von Schutzgas, Abschaltbefehl, Notrufkette – und dokumentiert das Ergebnis in einem Satz. Bestandene Probenaht, Zertifikatsnummer, freigegebene Schweißaufgaben und Datum wandern in eine interne Freigabeliste, die von der Schweißaufsicht abgezeichnet wird und bei Auftrags- oder Kundenaudits zusammen mit den Zertifikatskopien vorliegt.

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