Kautionssparbuch auflösen: Worauf muss man achten?

von Redaktion
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Das Kautionssparbuch wird vom Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses angelegt und dient gegenüber dem Vermieter als Sicherheit für Reparaturmaßnahmen bei eventuell entstehenden Schäden durch den Mieter während des Mietverhältnisses. Natürlich möchte jeder Mieter den darin enthaltenen Betrag wieder frei verfügbar in seinem Budget planen können, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Die Auflösung eines Mietkautionssparbuches erfordert einige wichtige Schritte, die gut vorbereitet werden müssen.

Der erste Schritt zur Auflösung des Kautionssparbuchs: Das Mietverhältnis beenden

Das Mietverhältnis fristgemäß oder in Abstimmung mit dem Vermieter zu beenden ist die erste Maßnahme. Es muss ein Termin für die rechtswirksame Kündigung vereinbart werden. Im Mietvertrag sind Klauseln ersichtlich, wann eine Kündigung der Wohnung erfolgen kann. Wenn die Kündigung nicht mit dem im Vertrag festgesetzten Termin zu vereinbaren ist, kann der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters den Vertrag kündigen. Natürlich gibt es auch Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese speziellen Probleme sollte man mit einem Mieterverein oder Rechtsanwalt im Voraus im Beratungsgespräch definieren.

Vorbereitung der Wohnungsübergabe

Die Wohnung ist vom Mieter in leerem Zustand zu übergeben, das heißt, die Mietsache muss vollständig leer geräumt sein. Die Reinigung und die Erledigung von Kleinstreparaturen sollten sehr sorgfältig erfolgen, da vom Zustand der Wohnung abhängt, ob der Vermieter die volle Höhe des Kautionsbetrages auszahlen möchte oder Kosten für Reparaturen anfallen.

Mietvertrag regelt Renovierung der Wände

Im Mietvertrag steht, ob die Wände in einem frisch gestrichenen Zustand sein müssen oder nur sauber sein sollen bei der Übergabe. Es ist individuell in Mietverträgen vereinbart, welche Maßnahmen der Mieter für die Übergabe der Wohnung zu ergreifen hat. Manche Vermieter wünschen nur die besenreine Wohnung zu sehen, andere bestimmen im Vertrag, dass die Wände weiß gestrichen werden sollen. Der Mieter sollte auf jeden Fall die bestmögliche Representation der Mietsache anstreben und eventuell im Vorfeld mit dem Vermieter sprechen, welche Arbeiten dieser als notwendig erachtet.

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Schönheitsreparaturen erledigen

Durch eine langjährige oder intensive Nutzung der Wohnung, wie sie beispielsweise Familien mit Kindern erleben, kann eine Reihe von Schönheitsreparaturen anfallen. Das betrifft das Ausbessern von Schadstellen in Türen, die Auffrischung von Fliesenfugen, das Nachkleben von Ersatzfliesen, die Erneuerung von Silikonfugen oder das Ausgipsen von Bohrlöchern. Diese Schönheitsreparaturen sollten vor der Wohnungsübergabe ausgeführt werden, damit ein gepflegter Eindruck der Wohnung die Übergabe erleichtert und keine Minderung der Kautionssumme vom Vermieter einverlangt wird.

Alle Schlüssel für die Wohnungsübergabe sicherstellen

Wer für die verschiedenen Türen zu Keller, Bodenräumen, Hauseingang oder Wohnungseingangstür mehrere Schlüssel in der Familie verteilt hat, muss für die Übergabe alle Schlüssel vollständig einsammeln und dem Vermieter übergeben. Häufig verursacht ein vergessener Schlüssel für alle Mieter ein Sicherheitsproblem, weil die vorhandenen Schließsysteme komplett erneuert werden müssten, wenn ein Schlüssel zum Hauseingang nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Auch dieses Problem kann zu einer Minderung der Auszahlung der Kautionssumme führen. Wenn Schlüssel des Schließsystems abgebrochen wurden, sollte man diese als Nachweis aufheben, sofern sie nicht sofort ersetzt wurden.

Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren

Bei dem gemeinsam festgesetzten Termin für die Wohnungsübergabe handelt es sich um eine Begehung und Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter und Mieter um den Zustand der Mietsache festzustellen. Der Mieter kann sich dabei auch von einer Person seines Vertrauens vertreten lassen und diese bevollmächtigen, den Übergabetermin in seinem Auftrag abzuwickeln. Der Übergabetermin muss in einem Übergabeprotokoll alle Mängel festhalten, die über einen gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache hinausgehen. Auch die Feststellung der Zählerstände ist wichtig für die exakte Abrechnung der Verbräuche. Wasser-, Strom- und eventuell Gas-Zählerstände können durch Fotos sicher belegt werden. Alle erkannten Abnutzungen oder Schäden sind in dem Protokoll mit Fotos zu belegen.

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Einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages

Wenn es keine Schäden an der Mietsache gibt, alle Forderungen aus Mietzahlungen und Betriebskosten ausgeglichen sind und sich Mieter und Vermieter mit der Unterschrift unter das Übergabeprotokoll dies gegenseitig bestätigten, kann die Mietkaution an den Mieter wieder ausgezahlt werden. Dazu übergibt der Vermieter das Sparbuch und die Verpfändungserklärung über die Mietkaution an den Mieter.

Einreichung des Auflösungsauftrages bei der Bank

Der Mieter kann mit einem formlosen Auflösungsauftrag für das Sparbuch, mit der vom Vermieter unterzeichneten Pfändungserklärung und dem Sparbuch zur Bank gehen und dort die Auszahlung seines Guthabens beantragen. Die Bank wird nach Prüfung der Unterlagen auf das vom Mieter ausgewählte Konto die Kautionssumme auszahlen.

Auflösung des Sparbuches im Schadensfall

Im Schadensfall wird der Vermieter die Kosten für Reparaturen vom Mieter einverlangen. Das Sparbuch kann dann nur eingeschränkt ausbezahlt werden oder es wird eine Frist gesetzt, die Schäden zu beseitigen.

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