Super Sparpreis Zug fällt aus: Recht auf Erstattung?

von Redaktion
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Bei der Deutschen Bahn gibt es zahlreiche Angebote für besonders preisgünstige Fahrkarten, die von vielen Reisenden gerne in Anspruch genommen werden. Eines dieser Angebote ist der Super Sparpreis, der für einen bestimmten Zeitraum gilt: Hier können Fahrkarten für kürzere Strecken oftmals bereits für 6,99 oder 9,99 Euro erworben werden. Umtausch und Stornierung sind bei solchen Sonderaktionen ausgeschlossen – aber wie sieht es eigentlich aus, wenn der gebuchte Zug ausfällt? Ist dann eine Erstattung möglich?

Was ist der Super Sparpreis und welche Bedingungen gelten?

In unregelmäßigen Abständen können Bahnreisende von speziellen Angeboten wie dem Super Sparpreis profitieren. Die temporäre Aktion läuft meist über einen Zeitraum von ein paar Tagen und kann ganz unterschiedlich ausfallen: So ist es etwa möglich, einen pauschalen Rabatt von 12 oder 15 % auf Fahrten innerhalb Deutschlands zu erhalten. Alternativ werden Tickets für kurze Strecken mit dem ICE zu niedrigen Preisen angeboten. Wer sich entscheidet, eines dieser Super Sparpreis Angebote in Anspruch zu nehmen, muss dabei die spezifischen Konditionen beachten.

Die Fahrkarten sind nämlich vom Umtausch ausgeschlossen und können auch nicht storniert werden. Wird die Fahrt nicht angetreten, verfallen die Tickets ohne die Möglichkeit einer Preiserstattung. Zudem gilt wie bei vielen anderen Fahrkarten auch eine Zugbindung: Es kann nur die Verbindung genutzt werden, die auch gebucht wurde und auf dem Ticket aufgeführt ist.

Welche Rechte haben Fahrgäste?

Anders sieht es aber aus, wenn die Fahrt nicht wie geplant stattfinden kann, weil der gebuchte Zug ausfällt. Dann trägt nicht der Reisende die Schuld, sondern die Deutsche Bahn, was wiederum bedeutet, dass das Unternehmen den Reisenden auf angemessene Weise zu entschädigen hat. Das beginnt bereits, wenn der Zug nicht vollständig ausfällt, sondern eine deutliche Verspätung hat. Eine Konsequenz ist dann das Aufheben der Zugbindung:

Verspätet sich der Zug um 20 Minuten bei nationalen und 60 Minuten bei internationalen Reisen, haben Reisende das Recht, eine alternative Verbindung ihrer Wahl zu nehmen. Das gilt auch, wenn der Zug ausfällt oder ein Anschlusszug aufgrund einer Verspätung nicht erreicht werden kann. In diesem Punkt unterscheiden sich im Rahmen eines Super Sparpreises gebuchte Fahrkarten nicht von regulären Tickets. Zudem kann bei einer deutlich verspäteten Ankunft am Zielort eine teilweise oder vollständige Erstattung des Kaufpreises gewährt werden.

geschäftsmann am bahnhof

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Wenn der Zug ausfällt: Gibt es eine Erstattung des Fahrpreises?

Wird die gebuchte Zugverbindung vollständig von der Deutschen Bahn abgesagt, ist das Unternehmen in der Pflicht, eine Erstattung zu leisten. Das betrifft auch Fahrkarten, die als Super Sparpreis Angebot gebucht wurden. Reisende haben an dieser Stelle die Wahl, ob sie eine alternative Verbindung wählen oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten möchten. Darüber hinaus gibt es auch die Option, sich den Kaufpreis erstatten zu lassen. Hierzu ist es aber erforderlich, den Zugausfall zu dokumentieren und ihn zum Zwecke der Erstattung nachzuweisen.

Experten empfehlen, sich etwa im Bahnhof eine schriftliche Bestätigung von offizieller Seite zu holen oder einen Screenshot in der App zu machen, der Auskunft darüber gibt, dass die gebuchte Verbindung wirklich nicht stattgefunden hat. Die Fahrkarten müssen immer aufgehoben und vorgelegt werden. Außerdem gibt es ein spezielles Fahrgastformular, das ausgefüllt werden muss, um eine Erstattung zu beantragen und zu erhalten. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Reisedatum erfolgen, da der rechtliche Anspruch nach Ablauf dieser Zeit erlischt.

Wann gibt es beim Super Sparpreis keine Erstattung?

Wie bei allen anderen bei der Deutschen Bahn gebuchten Fahrkarten gibt es auch beim Super Sparpreis Ausnahmen für eine Erstattung. Eine davon ist etwa das Eintreten unvorhergesehener Naturereignisse, die zu einem Zugausfall führen. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht für Ausfälle und Verspätungen verantwortlich und muss somit auch keine Entschädigung leisten: Wird also die Strecke etwa durch einen beim Sturm umgestürzten Baum blockiert, haben Reisende keinen Anspruch auf eine Erstattung. Ähnlich sieht es aus, wenn zum Beispiel Personen für den Ausfall verantwortlich sind.

Bei einem Streik liegt dagegen eine andere Sachlage vor: Können Reisende nicht mit dem gebuchten Zug fahren, weil ein Bahnstreik stattfindet, muss die Deutsche Bahn eine entsprechende Erstattung leisten, ganz unabhängig davon, ob ein Super Sparpreis oder ein reguläres Ticket erworben wurde. Auf der Webseite des Unternehmens finden Kunden alle relevanten Informationen rund um die Themen Verspätung, Zugausfall und Erstattung.

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