Wenn der Flug nicht planmäßig startet: Rechte als Businessreisende

von Redaktion
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Für viele Unternehmerinnen, Manager und Projektleiter gehört das Fliegen zum Arbeitsalltag. Europaweite Meetings, Messen oder Verhandlungen – Geschäftsreisen sind oft eng getaktet, und Zeit ist ein kostbares Gut. Doch wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt, geraten Termine, Kundengespräche und ganze Projektpläne ins Wanken. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen: Unabhängig davon, ob man geschäftlich oder privat reist, hat grundsätzlich jeder die gleichen Fluggastrechte.

Was besagt das Fluggastrecht?

Das europäische Fluggastrecht ist in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Es gilt für alle Passagiere, die in der Europäischen Union landen oder mit einer europäischen Airline in die EU fliegen. Diese Regelung verpflichtet Fluggesellschaften dazu, Reisenden bei Verspätungen, Ausfällen oder Überbuchungen bestimmte Leistungen zu gewähren. Entscheidend sind dabei die Dauer der Verspätung und die Flugstrecke. Bereits ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden kann ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 € bestehen – unabhängig vom Ticketpreis und Reisezweck.

Für Geschäftsleute gilt: Auch wenn der Arbeitgebende das Ticket bezahlt hat, steht der Entschädigungsanspruch in der Regel der reisenden Person zu, nicht dem Unternehmen. Es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes festgelegt.

Besonderheiten bei Geschäftsreisen

Im Geschäftsleben sind Flugverspätungen nicht nur ärgerlich, sondern sie können auch wirtschaftliche Folgen haben. Verpasste Konferenzen, nicht wahrgenommene Kundentermine oder entgangene Vertragsabschlüsse führen schnell zu Mehrkosten. Daher sollten Unternehmen klare Richtlinien für das Vorgehen bei Flugstörungen definieren – etwa, wer die Entschädigung einfordert oder wie mit Umbuchungen verfahren wird. Zudem lohnt sich für Vielflieger ein Blick in die Reiseversicherung oder den Firmenreisevertrag: Einige Versicherungen bieten zusätzliche Leistungen bei Flugverspätungen, etwa Kostenerstattungen für Hotels oder Mietwagen.

Unterstützung durch digitale Tools und Dienstleister

Inzwischen gibt es verschiedene Online-Plattformen, die bei der Durchsetzung von Fluggastrechten helfen. Dienstleister wie AirHelp prüfen den Fall, übernehmen die Kommunikation mit der Airline und ziehen bei Bedarf vor Gericht – meist auf Erfolgsbasis. Gerade für Geschäftsreisende, die wenig Zeit haben, kann dies eine enorme Entlastung sein. Alternativ lassen sich Entschädigungen direkt über die Airline beantragen; viele Fluggesellschaften bieten dafür spezielle Formulare auf ihren Webseiten an. Unternehmen, die regelmäßig Geschäftsreisen buchen, profitieren von digitalen Travel-Management-Systemen. Diese erfassen Flugdaten zentral, dokumentieren Verspätungen automatisch und erleichtern so die spätere Anspruchsprüfung.

Praktische Tipps für Geschäftsreisende

Wer häufig fliegt, sollte immer auf eine gute Dokumentation achten. Dazu gehört, die Bordkarte, Buchungsbestätigungen und alle relevanten Informationen zur Verspätung oder zum Ausfall aufzubewahren. Fotos der Anzeigetafel oder E-Mails der Airline können im Streitfall hilfreich sein. Auch lohnt es sich, bereits am Flughafen nach schriftlicher Bestätigung der Verspätung zu fragen. Bei längeren Wartezeiten steht Reisenden eine Versorgung zu – etwa Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder gegebenenfalls ein Hotelzimmer. Diese Leistungen müssen Passagiere nicht gesondert beantragen, sondern können sie direkt bei der Airline einfordern.

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